Um die Aufblähung des Bundestags zu bremsen, reformierte die Ampel 2023 das Bundeswahlrecht. Doch die Neuregelung ist in Teilen verfassungswidrig und muss laut Karlsruhe nachgebessert werden. Am Abend veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht versehentlich schon, was erst am Morgen offiziell wird.