Die Regierung möchte mit einer Reform des Wahlrechts den Bundestag verkleinern. Dafür hatte die Ampel die Grundmandatsklausel abgeschafft. Ein Gericht macht die Entscheidung teilweise wieder rückgängig.
Die von der Ampel-Koalition eingeführte Reform des Bundeswahlgesetzes ist in Teilen verfassungswidrig. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die von SPD, Grüne und FDP eingeführte Neuregelung ist seit vergangenem Juni in Kraft und soll erstmals bei der nächsten Bundestagswahl im kommenden Herbst angewendet werden. Sie sieht vor, dass Parteien mit ihrem Zweitstimmenergbenis ins Parlament einziehen können, wenn sie drei Direktmandate errungen haben.
So hatten auch Parteien mit weniger als der nötigen fünf Prozent der Stimmen Chancen auf Plätze im Bundestag. Das sollte künftig nicht mehr möglich sein, entschied die Ampel-Regierung. Ziel ist es, die Größe des Bundestags stark zu reduzieren, indem etwa Überhang- und Ausgleichsmandate künftig wegfallen.FAQ Wahlrecht 18:10
Der Text des Urteils war bereits in der Nacht zu Dienstag im Internet zugänglich. Demnach halten die Richter die Fünf-Prozent-Klausel im Bundeswahlgesetz ohne Einschränkung für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Sie entschieden deshalb, dass die im Zuge der Wahlrechtsreform abgeschaffte Grundmandatsklausel bis zu einer Neuregelung fortgilt.
Gegen das Gesetz waren unter anderem 195 Mitglieder der Unionsfraktion im Bundestag, die bayerische Staatsregierung sowie die Parteien CSU und Linke vorgegangen. Eine Verfassungsbeschwerde haben zudem mehr als 4000 Privatpersonen eingereicht.