Das Verfassungsgericht erklärt, was es von der Wahlrechtsreform von 2023 hält. Das Urteil ist durch eine Panne schon bekannt. Demnach bleibt es bei der festen Abgeordnetenzahl von 630. Der von der Ampelregierung beschlossene Wegfall der Grundmandatsklausel dagegen ist nicht verfassungskonform.