Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Montag geurteilt, dass syrischen Flüchtlingen in ihrer Heimat „keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit“ drohe. Das könnte für Betroffene dramatische Folgen haben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge will das Urteil prüfen.