Junge Menschen aus einkommensschwachen Familien erhalten künftig eine staatliche Studienstarthilfe. Welche Voraussetzungen dafür gelten. Studienanfängern wird der Start ins Hochschulleben ein wenig erleichtert – zumindest in finanzieller Sicht. Ab dem Wintersemester 2024/25 können einige von ihnen einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro bekommen. Die neue Studienstarthilfe muss – anders als die Hälfte des Bafög – nicht zurückgezahlt werden. Wir erklären, wer sie bekommt und welche Fristen es zu beachten gilt. Wer erhält die 1.000 Euro Einmalzahlung? Die Hilfe ist für Erstsemester unter 25 Jahren gedacht, die zuvor eine der folgenden Sozialleistungen bezogen haben: Bürgergeld Sozialhilfe Wohngeld Grundsicherung aufgrund von Erwerbsminderung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Kinderzuschlag Auch junge Menschen, die in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht sind und deren Eltern keine Maßnahmebeiträge leisten müssen, haben Anspruch auf die Studienstarthilfe. Wie der MDR berichtet, erwarte die Bundesregierung "rund 15.000 antragsberechtigte Personen für die Studienstarthilfe pro Jahr". Da es sich um ein neues Förderinstrument handle, das erst einmal bekannt werden müsse, dürfte die tatsächliche Empfängerzahl im Einführungsjahr aber niedriger sein. Wird die Einmalzahlung mit dem Bafög verrechnet? Nein. Die einmalige Studienstarthilfe wird unabhängig von einem späteren Bafög-Bezug ausgezahlt – und auch nicht mit eigenem Einkommen oder Vermögen verrechnet. "Die Studienstarthilfe wird als Pauschale in Höhe von 1.000 Euro ausgezahlt", heißt es vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). "Vorhandenes Einkommen oder Vermögen wird nicht angerechnet, sodass der Betrag nicht niedriger ausfallen kann." Muss ich die Studienstarthilfe beantragen? Ja. Der Antrag läuft ausschließlich elektronisch über das Portal "Bafög Digital" . Dabei müssen die Studienanfänger nachweisen, dass sie Sozialleistungen erhalten haben und an einer Hochschule eingeschrieben sind. Welche Frist gilt für den Antrag? Um die 1.000 Euro Einmalzahlung zu bekommen, müssen Anspruchsberechtigte rechtzeitig handeln. Laut BMBF läuft die Frist "bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt". Das heißt: Wer sein Studium zum 1. Oktober aufnimmt, muss bis Ende November einen Antrag gestellt haben, damit der Anspruch nicht verfällt.