Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden: Für Asylbewerber aus Syrien besteht nicht länger eine pauschale Gefahr durch einen Bürgerkrieg. Dem Syrer, der geklagt hatte, steht damit kein sogenannter subsidiärer Schutz zu.
Eine „Ansage“ nennt Asyl-Experte Prof. Daniel Thym (50, Uni Konstanz) das Urteil. Es ist das erste Mal, dass ein hochrangiges Gericht so entschieden hat – und es könnte weitreichende Folgen haben!