Eine Kakerlake im Zimmer, verdorbene Speisen, ein verdreckter Pool – um wie viel Prozent lässt sich der Reisepreis nach der Rückkehr aus dem Pauschalurlaub mindern? Die "Frankfurter Liste" gibt Anhaltspunkte.
Die Deutschen sind als notorische Nörgler verschrien. Besonders im Urlaub kritisieren sie ihre Unterkunft, verlangen ein besseres Zimmer oder fordern eine Preisminderung. Nach ihrer Rückkehr versuchen manche auf dem Rechtsweg, einen Teil ihres Reisepreises zurückzuverlangen, wenn die Ferienfreude durch schlechtes Essen oder Baustellenlärm getrübt wurde. Aber eine durchs Badezimmer krabbelnde Kakerlake ist nicht gleich ein Reisemangel, der ein vorzeitiges Kofferpacken rechtfertigt.
STERN PAID 07_23 Reise Vancouver Island Kanada 8.30Grundsätzlich können nicht das vermittelnde Reisebüro oder die Reise-Website verantwortlich gemacht werden, sondern nur der Veranstalter. Kleinigkeiten vor Ort sollten zunächst mit dem Hotelmanager auf dem Kulanzweg geregelt werden. Entspricht die Unterkunft nicht der Beschreibung des Reiseprospekts, fehlen zum Beispiel angepriesene Sportmöglichkeiten, müssen diese laut Reiserecht sofort reklamiert werden.
Bei einer Pauschalreise wäre der örtliche Reiseleiter der Ansprechpartner. Ihm muss zunächst die Möglichkeit der Abhilfe gegeben werden. Denn nur so sichert sich der Kunde das Recht auf Minderung des Reisepreises, gar auf Kündigung oder Schadensersatz.
Die deutsche Rechtsprechung verlangt sogar, dass der Urlauber seine gerügten Mängel mit Fotos und schriftlichen Aussagen von Mitreisenden dokumentiert. Deshalb sollte man sich den Empfang der Reklamationsschreiben vom Reiseleiter quittieren lassen.
Hatten seine Bemühungen keinen Erfolg, bleiben dem Reisenden nach seiner Rückkehr vier Wochen, um Regressforderungen – per Einschreiben mit Rückschein – anzumelden. Da die Reise im vorab bezahlt wurde, streiten sich die Anwälte meist um die Höhe der Rückzahlung.
In der juristischen Praxis hat sich die "Frankfurter Tabelle" als Richtschnur bewährt: fehlender oder verschmutzter Swimmingpool bei Zusage: 10-20 Prozent; eintöniger Speisezettel: 5 Prozent; Lärm am Tage: 5-25 Prozent.
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