Nächtlicher Alptraum für eine Studentin: Sie wird Opfer eines schweren Verbrechens. Der Täter ist ihr Fahrer. Vor Gericht zeigt er Reue. Ein 34-jähriger Fahrer eines Fahrdienstvermittlers ist in Berlin zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann eine 20-jährige schwedische Studentin vergewaltigt hatte, die in seinem Wagen eingeschlafen war. Der Vorfall ereignete sich im April dieses Jahres. Die junge Frau hatte nach einem Barbesuch über einen Fahrdienstvermittler eine Fahrt von Berlin-Mitte nach Neukölln gebucht. Kurz nach Fahrtbeginn schlief die alkoholisierte Studentin ein. Der Angeklagte entschied sich daraufhin, vom vorgesehenen Weg abzuweichen und zu einem abgelegenen Parkplatz am Treptower Park zu fahren. Angeklagter lässt Entschuldigung vorlesen Dort verging sich der 34-Jährige an der wehrlosen Frau. Als die Studentin etwa zweieinhalb Stunden später aufwachte, bemerkte sie die Situation und reagierte geistesgegenwärtig. Sie stieß den Mann schreiend von sich und verlangte sein Mobiltelefon. Ihr Verdacht, dass er sie auch fotografiert hatte, bestätigte sich. Der Täter hatte Intimfotos von ihr gemacht, die er auf Verlangen der Frau noch vor Ort löschte. Vor Gericht legte der Angeklagte ein Geständnis ab. In einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung gab er zu, die Situation ausgenutzt zu haben. "Ich möchte mich ausdrücklich für mein massives Fehlverhalten entschuldigen", ließ er verlauten und bot an, ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro zu zahlen. Das Gericht berücksichtigte bei der Urteilsfindung das Geständnis des nicht vorbestraften Mannes. Dennoch betonte die Vorsitzende Richterin, dass durch die Tat "das Sicherheitsgefühl in Mitleidenschaft gezogen" wurde. Neben der Vergewaltigung wurde der Angeklagte auch der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen für schuldig befunden. Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls eine dreijährige Haftstrafe gefordert, während die Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten plädierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.