Laut Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren höchstens vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten. Dann sind täglich maximal acht und wöchentlich maximal 40 Stunden erlaubt. Die Arbeitszeit muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen und darf an maximal fünf Tagen in der Woche geleistet werden.