Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der BAföG-Satz zu niedrig ist und auf das Niveau des Bürgergeldes angehoben werden muss. Wer das bezahlen soll, haben die Richter nicht erklärt.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine wegweisende Entscheidung getroffen: Studenten, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eine finanzielle Unterstützung bekommen, müssen genauso viel Geld erhalten wie Empfänger von Bürgergeld.