Nach bisheriger Regelung müsste der Verkehrsminister bis Montag ein Sofortprogramm wegen verfehlter Klimaziele vorlegen. Mit einer Reform ist dies nicht mehr notwendig. Doch kommt sie rechtzeitig?
Für Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) drängt die Zeit: Bis zum Montag müsste er nach geltender Gesetzeslage ein Sofortprogramm für mehr Klimaschutz im Verkehrsbereich vorlegen. Denn die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Reform des Bundesklimaschutzgesetzes, mit der diese Pflicht für Wissing entfiele, wurde bislang nicht von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet. Damit ist sie nicht in Kraft.
Es liefen derzeit noch Prüfungen der Reform, sagte eine Sprecherin Steinmeiers der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Ziel sei es, diese bis zum Beginn der Sommerpause Mitte Juli abzuschließen.
Der Expertenrat für Klimafragen hatte im April festgestellt, dass der Verkehrssektor sein jährliches Ziel erneut verfehlt und deutlich mehr Treibhausgase ausgestoßen hatte als vorgesehen. Mit der Reform des Klimaschutzgesetzes soll künftig nicht mehr die Erfüllung von Zielen in einzelnen Sektoren im Fokus stehen, sondern die Gesamteinsparung über alle Sektoren hinweg.
An den Klimazielen selbst ändert das nichts: Deutschland soll weiterhin bis 2045 treibhausgasneutral werden, also nicht mehr Treibhausgase ausstoßen als auch wieder gebunden werden können.
Bundesklimaschutzgesetz