Die Kosten für die Pflege im Heim müssen Bewohnerinnen und Bewohner zum Teil selbst bezahlen. Obwohl es dafür seit Anfang des Jahres höhere Zuschläge gibt, sind höhere Beträge fällig.
Trotz erhöhter Zuschläge ist der selbst zu zahlende Anteil für Pflegebedürftige in sächsischen Heimen gestiegen. Zum 1. Juli waren im ersten Jahr im Heim 2.667 Euro pro Monat aus eigener Tasche fällig - 172 Euro mehr als Mitte 2023, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergab. Ab dem vierten Heimjahr stieg die Zuzahlung im Schnitt auf 1.644 Euro im Monat. Das waren 62 Euro mehr als zum 1. Juli 2023, wie aus den Daten hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen.
Sachsen unter Bundesschnitt
Damit blieben die Kosten im Freistaat unter dem bundesweiten Schnitt von 2.871 Euro (plus 211 Euro) im ersten Jahr und 1.865 Euro (plus 91 Euro) ab dem vierten. Die höchste Eigenbeteiligung wurde in Baden-Württemberg fällig (3.180 Euro bzw. 1.982 Euro), die niedrigste in Sachsen-Anhalt (2.373 Euro bzw. 1.457 Euro).
In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten. Für Bewohnerinnen und Bewohner im Heim kommen noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen hinzu.
In die Auswertung zum 1. Juli einbezogen wurden erstmals auch Ausbildungskosten, die ebenfalls von den Heimen weitergegeben werden. Dieser Posten wurde auch in die Vergleichswerte zum 1. Juli 2023 eingerechnet, wie es zur Erläuterung hieß.
Höhere Zuschläge seit Januar
Seit 2022 gibt es neben den Zahlungen der Pflegekasse auch Entlastungszuschläge, die mit einer Reform der Ampel-Koalition zum 1. Januar 2024 erhöht wurden. Der Eigenanteil für die reine Pflege wird damit im ersten Jahr im Heim um 15 statt zuvor 5 Prozent gedrückt, im zweiten um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent. Hintergrund für den wachsenden Eigenanteil sind vor allem höhere Personalkosten für Pflegekräfte.
Ausgewertet wurden den Angaben zufolge Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Bundesländern. Zum Ersatzkassenverband gehören etwa die Techniker Krankenkasse, die Barmer und die DAK-Gesundheit.