Der Bund der Steuerzahler hat errechnet, dass der sogenannte „Steuerzahlergedenktag“ in dieser Woche „gefeiert“ werden kann. Seine Berechnung gilt für einen angenommenen Durchschnittshaushalt mit 2,3 Personen, der sein Einkommen aus Arbeit bezieht. Für Singles liegt die Steuerbelastung höher, für Alleinerziehende niedriger. Der „Gedenktag“ pendelte in den vergangenen Jahren um die Juli-Mitte, im vergangenen Jahr fiel er auf den 12. Juli.