Ein ziemlich neues Auto gerät unverschuldet in einen Unfall. Erhält der Fahrer den Wert des Neuwagens oder nur den Zeitwert des Autos? Diese eindeutige Frist entscheidet darüber. Kurz zusammengefasst: OLG Hamm entscheidet: Auto nach 6 Wochen nicht mehr neu. Porsche-Besitzerin erhält nach Unfall nur Zeitwert Neuwagenstatus gilt bis zu einen Monat und 1.000 km. Ab wann ist ein Auto nicht mehr neu? Wie viele Kilometer darf es noch gefahren sein, wie lange darf die Erstzulassung zurückliegen? Diese Fragen werden zum Beispiel wichtig, wenn nach einem Unfall um Schadenersatz gestritten wird. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat diese Frage schon vor längerer Zeit geklärt. Worum ging es? Die Fahrerin eines Porsche Macan geriet in einen Unfall. Das Auto hatte etwa 92.400 Euro gekostet. Die Versicherung des Verursachers regelte den Schaden – allerdings nicht auf Basis des Neupreises, sondern nur des Wiederbeschaffungswerts. Und der wurde mit 80.250 Euro bemessen. Die Klägerin wollte aber den vollen Kaufpreis ersetzt bekommen – und klagte deshalb auf Erstattung der fehlenden 12.150 Euro. Die Richter winkten jedoch ab. Wie entschieden die Richter? Das OLG Hamm sagt: Schon sechs Wochen nach der Erstzulassung und mit knapp 3.300 Kilometern auf dem Tacho ist ein Auto kein Neuwagen mehr. Ob es sich um ein Luxusauto handelt, spielt dabei keine Rolle. Das OLG bestätigte damit die vorangegangene Entscheidung des Landgerichts (Az. 9 U 5/18). Was ist ein Neuwagen? Der Rechtsprechung zufolge ist ein Neuwagen höchstens einen Monat lang zugelassen und nicht mehr als 1.000 km weit gefahren. Der vorliegende Fall sei hiervon keine Ausnahme. Ein Blick auf den Gebrauchtwagenmarkt würde diese Einschätzung bestätigen. Deshalb bekomme die Klägerin zu Recht nur das Geld zur Anschaffung eines vergleichbaren unfallfreien Autos – und eben nicht eines Neuwagens.