Als Eigentümer einer Immobilie möchten Sie wahrscheinlich bis an Ihr Lebensende darin wohnen bleiben. Wie Sie das ohne Probleme hinbekommen. Ein lebenslanges Wohnrecht kommt meist ins Spiel, wenn Eigentümer die Erbschaftsteuer umgehen wollen. Dafür überschreiben Sie bereits zu Lebzeiten Ihr Haus oder Ihre Wohnung Ihren Kindern und vereinbaren dabei ein lebenslanges Wohnrecht oder Wohnungsrecht. Dennoch können sich im Laufe der Zeit Kündigungsgründe ergeben. Wann das der Fall ist, erfahren Sie hier. Wohnrecht vs. Wohnungsrecht Die Begriffe mögen sich gleich anhören, doch gibt es wichtige Unterschiede zwischen Wohnrecht und Wohnungsrecht: Das Wohnungsrecht berechtigt Sie, die Immobilie lebenslang alleinig zu nutzen. Der Eigentümer ist dabei gemäß § 1093 BGB ausgeschlossen. Ein Wohnrecht räumt Ihnen nur ein Mitbenutzungsrecht nach § 1090 BGB ein. Sie und der Eigentümer dürfen die Immobilie nutzen, zum Beispiel Sie und Ihre Kinder. Für das Wohnungsrecht muss ein notariell beurkundeter Vertrag vorliegen. In der Regel ist er mit einem Schenkungs- oder Kaufvertrag kombiniert. Ein Eintrag ins Grundbuch ist dabei obligatorisch. Damit dürfen Sie auch bei einem Verkauf weiterhin in Ihrem Haus wohnen bleiben. Lesen Sie hier, was Sie ein Eintrag ins Grundbuch kostet. Die Aufkündigung des lebenslangen Wohnrechts Beim Vorliegen gewisser Umstände kann es zum Entzug eines Wohnrechts oder Wohnungsrechts kommen. Ohne Ihre Zustimmung entzieht man es Ihnen und löscht Sie aus dem Grundbuch. Möglich ist das in folgenden Situationen: Sie haben das Haus verkauft und der Käufer zahlt nicht mehr. In diesem Fall verkauft die entsprechende Bank zwangsweise Ihre Immobilie. Man lässt Ihnen lediglich den Gegenwert Ihres Wohnungsrechts zukommen. Ein Kauf- oder Schenkungsvertrag sollte deshalb stets eine Rückübertragungsklausel enthalten. Sollte der Eigentümer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen, fällt die Immobilie wieder an Sie zurück. Es kommt zu einem Brand und die Räume sind nicht mehr bewohnbar. Dadurch endet Ihr Wohnungsrecht. Für das Wohnungsrecht wurde eine Frist vereinbart. Sie haben wieder geheiratet und dadurch gegen eine ursprünglich vereinbarte Bedingung verstoßen. Ihr gesetzlicher Betreuer veranlasst eine dauerhafte Unterbringung in einem Seniorenheim. Wenn eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichts vorliegt, endet Ihr Wohnungsrecht ebenfalls. Entfernung einer Person mit Wohnrecht aus der Immobilie Ein Wohnrecht auf Lebenszeit stellt eine persönliche Dienstbarkeit dar. Es ist unmöglich, die Immobilie zu verkaufen, zu vererben oder auf irgendeine andere Art und Weise an Dritte zu übergeben. Anders sieht es aus, wenn der Berechtigte auf sein Wohnrecht verzichtet und eine Löschung aus dem Grundbuch veranlasst. So macht man ein lebenslanges Wohnrecht wieder rückgängig Grundsätzlich erlischt ein Wohnrecht auf Lebenszeit erst mit dem Tod des Berechtigten. Basierend auf dem derzeitigen Gesundheitszustand oder einer bevorstehenden Pflegebedürftigkeit lassen sich individuelle Vereinbarungen treffen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dem Berechtigten sein lebenslanges Wohnrecht abzukaufen oder ihm eine Abfindung anzubieten. Bei Zustimmung erfolgt die Löschung im Grundbuch und Sie verfügen allein über den gesamten Wohnraum. Beachten Sie, dass der Berechtigte Ihrem Vorschlag nicht zustimmen muss. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung.