Nicht nur in der Urlaubszeit kämpfen Bahnreisende mit überfüllten Zügen. Künftig haben sie dafür wenigstens so wie beim Totalausfall einer Verbindung Anspruch auf Entschädigung, wenn sie wegen voller Waggons nicht mitfahren dürfen. Was das konkret bedeutet, erklärt die „Krone“.