Sie beherrschten mit ihrem Bericht über das angebliche Treffen zur Deportationsplanung den ganzen Januar, und lösten damit bundesweit Demonstrationen gegen die AfD aus. Aber bereits wenige Tage nach der Veröffentlichung des Berichts zum vermeintlichen Geheimtreffen in Potsdam musste Correctiv zurückrudern – von "Deportation" war nicht die Rede gewesen.
Das hat bisher Politiker nicht daran gehindert, sich auf den ursprünglichen Bericht zu berufen, so anfechtbar dieser war. Und nach wie vor wird Correctiv von vielen als wichtige demokratische Institution betrachtet, weil Korrekturen des Berichts nun einmal nie die Aufmerksamkeit erhielten, die der ursprünglichen Version zuteilwurde.
Nachdem Correctiv im Februar in einem Prozess – den der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau anstrengte, weil ihm Aussagen untergeschoben worden waren – einige Formulierungen nicht mehr gebrauchen durfte, kam es nun am Landgericht Hamburg zu einem weiteren Urteil.
Weil das ursprüngliche Urteil eben nur die Aussagen behandelte, gegen die Vosgerau geklagt hatte, hatte der Geschäftsführer von Correctiv, David Schraven, in einem Interview mit der FAZ Anfang März behauptet, das Landgericht Hamburg habe den "Kern unseres Artikels bestätigt (…) dass bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen wurde, mit dem 'Remigration' betrieben werden sollte."
Woraufhin Ulrich Vosgerau eine weitere Klage einreichte, ihm diese Falschbehauptung zu untersagen. "Die so verstandene Tatsachenbehauptung ist unwahr", entschied das Landgericht Hamburg im Mai. Die Kernthesen des Artikels seien gar nicht Kern des Rechtsstreits zwischen Correctiv und Vosgerau gewesen.
Die FAZ löschte daraufhin die Passage mit der Behauptung, das Gericht habe diese bestätigt, aus dem Interview, ohne den Grund für die Löschung mit einem Transparenzhinweis kenntlich zu machen. Jetzt hat Schraven diesen Beschluss anerkannt und somit auch eingeräumt, dass er im FAZ-Interview eine Falschbehauptung über den Artikel von Correctiv in die Welt gesetzt hatte. Damit ist der Beschluss jetzt rechtskräftig.
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