Mehr als fünfeinhalb Jahre nach Ausschreitungen am Rande einer rechten Demonstration in Chemnitz wird es zunächst keinen weiteren Prozess geben. Das Landgericht Chemnitz lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen neun Beschuldigte ab. Zur Begründung erklärte das Gericht am Freitag, es sehe einen erforderlichen hinreichenden Tatverdacht nicht als gegeben an.
Den Angeklagten wurde vorgeworfen, am 1. September 2018 nach einem sogenannten Trauermarsch von AfD, Pegida und der rechtsextremen Vereinigung Pro Chemnitz Teilnehmer einer Gegendemonstration angegriffen und elf Menschen verletzt zu haben.
Bei der zur Last gelegten gefährlichen Körperverletzung in elf Fällen setzt dem Gericht zufolge eine Strafbarkeit voraus, dass die Beschuldigten an den Taten selbst als Täter oder Teilnehmer beteiligt waren. Dies könne die Kammer aber nicht erkennen. Vielmehr erschöpfe sich ihre Beteiligung den Ermittlungen zufolge "in der bloßen Anwesenheit und dem Mitlaufen in einer Menschenmenge am Ort der Gewalttätigkeiten", erklärte das Gericht.
Gegen den Beschluss können Staatsanwaltschaft und Nebenklage Beschwerde einlegen, die Generalstaatsanwaltschaft tat dies bereits. Darüber entscheidet dann das Oberlandesgericht Dresden.
Am 1. September 2018 hatten sich in Chemnitz rund 8000 Anhänger einem von AfD, Pegida und Pro Chemnitz organisierten Demonstrationszug angeschlossen. Unter anderem liefen damals auch mehrere führende AfD-Politiker mit, darunter die Landesvorsitzenden von Thüringen und Sachsen, Björn Höcke und Jörg Urban.
Die Gegenveranstaltung unter dem Motto "Herz statt Hetze" mit rund 3000 Teilnehmern richtete sich gegen die fremdenfeindlichen Ausschreitungen, zu denen es in Chemnitz nach dem gewaltsamen Tod eines Manns am Rande des Stadtfests gekommen war. Rund ein Jahr nach der Tat verurteilte das Landgericht Chemnitz einen Syrer wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Haft.
In einem ersten Prozess wegen des damaligen Geschehens stellte das Landgericht im Januar das Verfahren gegen drei verbliebene von ursprünglich neun Angeklagten ein. Sie mussten jeweils 1000 Euro an soziale Einrichtungen zahlen. Zuvor hatte sich die Zahl der Angeklagten bereits dezimiert, unter anderem wegen Verfahrenseinstellungen oder weil ein Angeklagter untergetaucht und ein anderer in der Psychiatrie war.
Es war der erste von ursprünglich drei geplanten Prozessen im Zusammenhang mit den Ausschreitungen von 2018. Die Entscheidung über die Eröffnung eines dritten Hauptverfahrens stand noch aus.