1750 Euro Geldstrafe für den SSV Ulm
Das DFB-Sportgericht hat den SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 1750 Euro belegt.