Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke steht ab Donnerstag in Halle vor Gericht. Er soll in zwei Reden eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) verwendet haben, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Angeklagt ist er wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Vor Beginn des Prozesses hatte der frühere Geschichtslehrer erklärt, er habe nicht gewusst, worum es sich bei der Losung handle.