Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat das nach einer tödlichen Bissattacke auf eine Joggerin ausgesprochene Hundehaltverbot gegen die Besitzerin der Tiere nur teilweise bestätigt. Die Gemeinde hatte ihr die Haltung ihrer vier American Staffordshire Terrier sowie aller anderen Hunde dieser Rasse untersagt. Das Verbot hinsichtlich der vier Hunde hielt, das allgemeine nicht. Letzteres lasse das aktuelle Hundehaltegesetz nicht zu. Eine Novelle ist in Arbeit.