Messerverbot im öffentlichen Raum: Gesetzesentwurf liegt vor
Bei Zuwiderhandlung ist eine Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro oder Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen vorgesehen.
Bei Zuwiderhandlung ist eine Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro oder Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen vorgesehen.