STEYR. Gleich bei der Heimfahrt vom Gebrauchtwagenhändler gab ein Geländewagen mit gültiger Prüfplakette auf der Windschutzscheibe den Geist auf. Kein Betrug des Händlers und kein Amtsmissbrauch des KFZ-Meisterbetriebes, der das Pickerl ausstellte, urteilten die Schöffen in einem Strafprozess am Landesgericht Steyr. Sie sprachen die Angeklagten frei.