Der Streit um die Gasbohrung in Molln geht weiter: das OÖ. Landesverwaltungsgericht entschied nun, dass der Antrag auf Aufschiebung der Bohrung, den Umweltschutzorganisationen eingebracht hatten, unrechtmäßig abgewiesen worden war. Jetzt geht die Angelegenheit vor den Verfassungsgerichtshof.