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Zusätzliches Wohngeld, wenn das Krankengeld nicht reicht

Sie sind krank und das Krankengeld reicht nicht aus, um über die Runden zu kommen? Wir erklären Ihnen, was Sie tun können. Eine Möglichkeit ist, Wohngeld zu beantragen. Zuständig ist die Wohngeldstelle des Wohnungsamtes des Bezirks oder Kreises, in dem Sie wohnen. Wohngeld zur Überbrückung Wohngeld erhalten Sie allerdings nur, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt überwiegend aus dem Krankengeld bestreiten, da es nur einen Zuschuss zur Miete darstellt. Das Krankengeld zählt grundsätzlich zum Einkommen. Wohngeld für Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss. Anträge für Wohngeld stellen Sie bei der Wohngeldstelle bei ihrer Kommune. In einigen Bundesländern können Sie Wohngeld online beantragen. Die persönliche Abgabe führt aber oft zur schnelleren Bearbeitung, da fehlende Unterlagen direkt angefordert werden können. Einkommensgrenze bei Wohngeld Maßgeblich für den Wohngeldanspruch ist das sogenannte anrechenbare Gesamteinkommen, also die Summe aller monatlichen Nettoeinkünfte eines Haushalts abzüglich etwaiger Freibeträge und Unterhaltsverpflichtungen aller Haushaltsmitglieder. Seit dem 1. Januar 2023 liegt die Obergrenze für Alleinstehende bei 1.372 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt bei 1.854 Euro und für einen 4-Personenen-Haushalt bei 3.434 Euro. Für Rentner gilt eine Einkommensgrenze von 1.772 Euro brutto. Krankengeld ist steuerfrei Krankengeld ist grundsätzlich steuerfrei. Allerdings kann es sein, dass Sie nach dem Bezug von Krankengeld mehr Steuern zahlen müssen. Das liegt an dem sogenannten Progressionsvorbehalt, der sich wie folgt an einem Rechenbeispiel veranschaulichen lässt: Eine Frau bekommt drei Monate lang 4.800 Euro Krankengeld. Danach und davor hat sie neun Monate lang gearbeitet und in dieser Zeit 22.500 Euro verdient. Normalerweise müsste sie diese 22.500 Euro mit ihrem persönlichen Steuersatz von 12,46 Prozent versteuern – also 2.803 Euro Steuern zahlen. Das Finanzamt sieht es allerdings so: Die Frau hat nicht 22.500 Euro verdient, sondern 27.300 Euro (22.500 Euro Nettogehalt + 4.800 Euro Krankengeld). Ihr Steuersatz klettert dadurch auf 15,21 Prozent. Das Krankengeld von 4.800 Euro bleibt weiterhin steuerfrei, doch die 22.500 Euro muss sie nun mit 15,21 Prozent versteuern. Das sind rund 3.422 Euro, also knapp 600 Euro mehr Steuern, die Sie ohne den Bezug von Krankengeld hätte zahlen müssen. Auch auf das Krankentagegeld keine Steuern Das Krankentagegeld wird vom Staat nicht als steuerpflichtiges Einkommen behandelt, sondern als Lohnersatzleistung. Denn unabhängig, ob Sie gesetzlich versichert sind und Krankengeld beziehen oder privat versichert sind und Krankentagegeld bekommen – der Versicherer zahlt immer netto aus. Das heißt, die Zuschüsse bleiben einkommensteuerfrei.

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