Im Prozess um den tödlichen Sprung auf den Kopf eines anderen Menschen hat sich der 21 Jahre alte Angeklagte am Montag im Landgericht Bremen nicht geäußert. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Totschlag vor. Die Tat soll er im September 2023 in Bremen verübt haben. Wie der Staatsanwalt sagte, soll der Mann nach Beleidigungen das Opfer getreten haben, das zu Boden fiel. Dann sei er ihm auf den Kopf gesprungen. Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, Hirnblutungen und mehrere Knochenbrüche im Kopfbereich. Der Angegriffene starb an den Verletzungen.
Im Prozess um den tödlichen Sprung auf den Kopf eines anderen Menschen hat sich der 21 Jahre alte Angeklagte am Montag im Landgericht Bremen nicht geäußert. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Totschlag vor. Die Tat soll er im September 2023 in Bremen verübt haben. Wie der Staatsanwalt sagte, soll der Mann nach Beleidigungen das Opfer getreten haben, das zu Boden fiel. Dann sei er ihm auf den Kopf gesprungen. Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, Hirnblutungen und mehrere Knochenbrüche im Kopfbereich. Der Angegriffene starb an den Verletzungen.
Der Angeklagte hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Das Gericht hat zunächst Verhandlungen bis zum 20. Juni angekündigt.