Eine böse Überraschung erlebte ein Kärntner beim Kauf eines Gebrauchtwagens: Das per Mail georderte Fahrzeug verbrauchte mehr Sprit als versprochen, also wollte er den Wagen innerhalb der 14-tägigen Frist zurückgeben. Doch der Händler verweigerte – und das offenbar aus gutem Grund, wie das Gericht nun feststellte.