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Prozesse: OVG: Genehmigung für Wolf-Abschuss gilt weiterhin

Stern 

Erstmals soll in Niedersachsen ein Wolf wegen eines gerissenen Rindes nach einem neuen Schnellverfahren abgeschossen werden. Das Oberverwaltungsgericht weist einen Antrag von Wolfsschützers zurück.

Die Genehmigung für den umstrittenen Abschuss eines Wolfes in der Region Hannover ist nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) weiterhin gültig. Das OVG in Lüneburg wies die Beschwerde einer Umwelt- und Naturschutzvereinigung gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg zurück. Dieses hatte einen Eilantrag der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V. auf Aussetzung der Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes in der Region Hannover vorläufig zurückgewiesen. Der Beschluss des OVG-Senats ist nicht anfechtbar.

Damit läuft die mögliche Entnahme weiterhin bis maximal zum 12. April, wie es in einer Mitteilung des OVG am Dienstag hieß. Abschließend soll über den Antrag zum Schnellabschussverfahren in Oldenburg entscheiden werden. Das OVG begründete seine Entscheidung damit, dass der Abschuss eines einzelnen Wolfes nicht die Population gefährde. Das betroffene Rudel verfüge über Jungtiere des Vorjahres, deren Aufzucht gewährleistet sei.

Den Rechtsstreit ausgelöst hatte ein Vorfall, bei dem ein Rind gerissen worden war. Daraufhin ließ das Umweltministerium erstmals den Abschuss eines Wolfes nach einem neuen Schnellverfahren zu. Das getötete Rind sei Teil einer Herde mit rund 30 erwachsenen Heckrindern und einem Jungbullen gewesen. Heckrinder gelten laut Ministerium als sehr robust und es sei keine Kälberweide gewesen. Das Schnellverfahren ist aus Sicht des Ministeriums zulässig, weil in dem Gebiet seit 2023 mehrfach Rinder gerissen wurden. Der aktuelle Riss sei der fünfte Riss innerhalb von neun Monaten.

Wölfe stehen unter strengem Naturschutz und dürfen nur mit einer behördlichen Ausnahmegenehmigung unter strengen Voraussetzungen geschossen werden. Die Umweltministerinnen und -Minister aus den Ländern und dem Bund hatten sich im vergangenen Dezember darauf verständigt, dass für den Abschuss problematischer Wölfe nicht erst eine DNA-Analyse abgewartet werden muss. Schnellabschüsse sind nun in Gebieten mit einem erhöhten Rissaufkommen möglich, wenn dort ein Wolf den Herdenschutz überwunden und ein Nutztier gerissen hat. Die Ausnahmegenehmigung gilt dann für 21 Tage nach dem Riss und in einem Umkreis von bis zu 1000 Meter um die betroffene Weide.

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