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Ministerpräsident: Söder zu Cannabis-Legalisierung: "Keine Macht den Drogen"

Stern 

Die Teil-Legalisierung von Cannabis ist seit Ostermontag in Kraft - Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) teilt einmal mehr seinen Unmut über die neue Gesetzeslage. "Wir lehnen die Legalisierung von #Drogen entschieden ab", schrieb er am Ostermontag auf X (früher Twitter). "Mit dem #Cannabis-Gesetz schadet sich Deutschland selbst und gefährdet die Gesundheit der Bevölkerung. Unser Land ist damit auf dem Irrweg." Und: "Die Cannabis-Legalisierung ist ein fataler Fehler."

Die Teil-Legalisierung von Cannabis ist seit Ostermontag in Kraft - Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) teilt einmal mehr seinen Unmut über die neue Gesetzeslage. "Wir lehnen die Legalisierung von #Drogen entschieden ab", schrieb er am Ostermontag auf X (früher Twitter). "Mit dem #Cannabis-Gesetz schadet sich Deutschland selbst und gefährdet die Gesundheit der Bevölkerung. Unser Land ist damit auf dem Irrweg." Und: "Die Cannabis-Legalisierung ist ein fataler Fehler."

Er bekräftigte seine Ankündigung, es Kiffern in Bayern besonders schwer machen zu wollen: "Wir werden das Gesetz extrem restriktiv anwenden. Die #Sicherheit vor allem für Kinder und Jugendliche muss höchste Priorität haben", schrieb er.

In Polizeikreisen kam diese Linie zuletzt nicht gut an. "Söder bringt dadurch die Behörden und die Polizei in eine Position, in der sie ganz genau kontrollieren müssen", sagte der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Jürgen Köhnlein. Dazu aber fehlten zum einen genaue Verwaltungsvorschriften, zum anderen die Personalstärke und die Instrumente.

"Keine Macht den Drogen", schrieb Söder auch auf X, nachdem er zuvor ein Foto von sich mit einem Maßkrug in der Hand auf einem Augsburger Volksfest gepostet hatte. Kritikern der Cannabis-Legalisierung wird bisweilen vorgeworfen, die Droge Alkohol zu verharmlosen.

Erlaubt wird mit dem neuen Cannabisgesetz, das am Ostermontag in Kraft getreten ist, der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. In der privaten Wohnung kann man bis zu 50 Gramm aufbewahren. Angebaut werden dürfen dort auch gleichzeitig drei Pflanzen. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden - etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen.

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