Wohnpolitik: Enteignungsinitiative kündigt zweiten Volksentscheid an
Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" hat einen zweiten Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen angekündigt. Diesmal sollen die Berlinerinnen und Berliner gleich über ein Vergesellschaftungsgesetz abstimmen, wie Vertreter der Initiative am Mittwoch bei einer "öffentlichen Pressekonferenz" vor dem Roten Rathaus bekanntgaben. Damit soll verhindert werden, dass der Senat die Umsetzung des Anliegens verzögert, wie die Initiative der Landespolitik bisher immer wieder vorgeworfen hat.
Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" hat einen zweiten Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen angekündigt. Diesmal sollen die Berlinerinnen und Berliner gleich über ein Vergesellschaftungsgesetz abstimmen, wie Vertreter der Initiative am Mittwoch bei einer "öffentlichen Pressekonferenz" vor dem Roten Rathaus bekanntgaben. Damit soll verhindert werden, dass der Senat die Umsetzung des Anliegens verzögert, wie die Initiative der Landespolitik bisher immer wieder vorgeworfen hat.
Seit dem erfolgreichen Volksentscheid im September 2021 habe sich die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt noch deutlich verschlimmert. Für viele seien die Mieten kaum noch bezahlbar. Die Vermieter pressten die Mieter aus wie nie zuvor, argumentierte die Initiative. Sie will nun die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzes angehen. Zur Finanzierung ihrer Aktivitäten will sie eine Crowdfunding-Kampagne starten.
Bei dem erfolgreichen Volksentscheid im September 2021 hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Vergesellschaftung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Der damalige rot-grün-rote Senat hatte daraufhin eine Kommission aus Expertinnen und Experten eingesetzt.
In ihrem Ende Juni vorgestellten Abschlussbericht kam sie zu der Einschätzung, die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen sei möglich. Der schwarz-rote Senat hat allerdings angekündigt, zunächst nur ein Vergesellschaftungsrahmengesetz auszuarbeiten, das nicht automatisch zur Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen führt. Es soll außerdem erst zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten und davor vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden.
Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen Expertenkommission zum Volksentscheid Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen Artikel 15 im Grundgesetz zum Thema Vergesellschaftung