Ein Pärchen hatte in einem Parkhaus Sex auf einem Auto. Der Besitzer des Pkw hat den Betreiber des Parkhauses auf Schadensersatz verklagt.Als der Mann seinen Mercedes im Juli 2021 in einem Parkhaus am Kölner Hauptbahnhof abstellte, rechnete er wohl nicht damit, dass das zu einem Rechtsstreit vor dem Kölner Landgericht führen würde. Nachdem er das Gebäude gegen 18 Uhr verlassen hatte, zog sich offenbar ein Pärchen für ein Schäferstündchen in das Parkhaus zurück.Als Austragungsort ihres Stelldicheins wählte das Paar das Auto des Mannes – und dieses wurde im Laufe des Geschlechtsverkehrs beschädigt: An der Beifahrertür war der Lack an einer Stelle abgeplatzt, auf der Motorhaube waren Kratzer und Eindellungen.Pärchen konnte nicht identifiziert werden Das offenkundig wilde Treiben hatte noch weitere Schäden zur Folge. So war der rechte Blinker des Pkw in Mitleidenschaft gezogen worden, die Blinkerabdeckung des Außenspiegels war ebenfalls abgesprungen. Deswegen hat der Besitzer des Mercedes den Betreiber des Parkhauses verklagt.Was nach einem frivolen Scherz klingen mag, ist durch Beweise gesichert: Die Überwachungskamera des Parkhauses hatte gefilmt, wie zwei unbekannte Personen nachts in das Parkhaus gingen, auf der Motorhaube des Wagens Sex hatten und im Anschluss wieder verschwanden. Trotz des Bildmaterials konnten die beiden nicht identifiziert werden. Sachschaden von fast 5.000 EuroWie das Landgericht mitteilt, sei dem Kläger "durch das Treiben auf seinem Fahrzeug ein Sachschaden in Höhe von 4.676,36 € entstanden". Diese Summe forderte der Fahrzeughalter vom Betreiber des Parkhauses ein. Außerdem wollte er, dass dieser auch zukünftige Schäden erstatte sowie die Gebühren des Rechtsanwalts übernehme. Seiner Meinung nach sei es Aufgabe der Parkhaus-Mitarbeiter, die Aufnahmen der Überwachungskameras durchgehend zu beobachten und ein "solches Treiben direkt zu unterbinden", so Michaela Brunssen, Sprecherin des Landgerichts.Das Landgericht Köln jedoch hat entschieden, dass dem Kläger kein Schadensersatz zustehe. So sei der Betreiber des Parkhauses nicht dazu verpflichtet, die Kameras ununterbrochen beobachten zu lassen. Die Kameras hätten viel mehr eine repressive Funktion. So könnten die Aufnahmen bei der Aufklärung von Straftaten helfen, davor bewahren könnten sie allerdings nicht immer. Kamera filmte Pärchen neun Minuten langAußerdem, so die Begründung weiter, hätten die Kameras das Pärchen 'nur' neun Minuten lang beim Sex auf der Motorhaube gefilmt. In dieser kurzen Zeitspanne sei eine Entdeckung des Vorfalls nicht zwingend erwartbar gewesen.Der Kläger hatte diesem Punkt in der mündlichen Verhandlung widersprochen: Laut ihm hatten die "Vorgänge um seinen Pkw mehrere Stunden angehalten". Das Gericht aber wies diese Aussage als verspätet zurück. Dies hätte der Kläger bereits zu einem früheren Zeitpunkt anmerken müssen.