Der Stromanbieter erhöht die Preise und vertraut darauf, dass ich als Kunde meinen Zählerstand ehrlich ablese. Sollte ich das tun oder lieber einen höheren Verbrauch an noch günstigem Strom melden? Die Verbraucherzentrale hat Tipps.
Vor ein paar Wochen erreichte mich ein Schreiben, das auch schon viele andere Menschen von ihrem Stromversorger in letzter Zeit bekommen haben: eine Strompreiserhöhung. In meinem Fall steigen die Kosten zum 1.1.2023 von gut 30 Cent auf fast 50 Cent pro Kilowattstunde und der Grundpreis von unter 11 auf über 13 Euro pro Monat. Eine gute Woche später bittet mich mein Energieversorger, meinen Stromzähler am 31.12. abzulesen und den Stand online zu melden. Da kam mir der Gedanke: Könnte es sich lohnen, meinem Versorger einen zu hohen Zählerstand zu melden, um mehr günstigere Kilowattstunden zu zahlen und bei der Abrechnung Ende 2023 dann weniger teuren Strom auf der Abrechnung zu haben? Oder erhöht mein Energieversorger dann eher die monatlichen Abschläge, sodass ich ihm im Laufe des Jahres 2023 mehr Geld zahle, als ich müsste?
HorrorpreiserhöhungfürÖkostrom 12.46Martin Brandis von der Energieberatung der Verbraucherzentrale beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat eine eindeutige Antwort darauf: "Energieversorger zu beschummeln raten wir grundsätzlich nicht – obwohl es in Grenzen möglicherweise unbemerkt bleiben würde." Mein Fall, dass Ablese-Zeitraum und Preiserhöhung zusammenfielen, sei eh die Ausnahme. "Bei den meisten Verbrauchern erfolgt die Turnusabrechnung mitten im Jahr. Wenn sie zum Beispiel im August fällig ist, rechnet der Versorger ein Drittel des Verbrauches auf den Preis des vergangenen Jahres und zwei Drittel auf den Preis des aktuellen Jahres."
Im Falle höherer Strompreise können Verbraucher sich eine Rechtsberatung holen, ob die Preiserhöhung überhaupt wirksam ist. Hat der Energieversorger etwa eine Preisgarantie abgegeben, lohnt sich ein Blick in die Garantiebedingungen, so Brandis. Auch, ob ein Widerspruch gegen die Erhöhung sinnvoll ist, kann bei der Rechtsberatung geklärt werden.VERMARKTET So können Mieter Energiesparen 7.03
Wer seinen Anbieter wechseln möchte, sollte kündigen, bevor die höheren Preise des bisherigen Versorgers gelten, rät Brandis. "Momentan sind die Grundversorger in vielen Fällen am günstigsten, hat eine Erhebung des VZBV ergeben", sagt er. "Im Idealfall sind die Abschläge so bemessen, dass man bei der Jahresabrechnung weder nachzahlen muss, noch Geld zurückbekommt." Insofern sei es sinnvoll, angesichts der gestiegenen Strompreise auch die monatlichen Abschläge zu erhöhen. So vermeiden Verbraucher eine große Nachzahlung, wenn die Jahresabrechung kommt.
Mit diesem Wissen werde ich dann wohl doch den korrekten Wert meines Stromzählers an meinen Energieversorger melden. Zum einen will ich mich nicht über zu hohe Abschläge im neuen Jahr ärgern. Zum anderen heißt es ja auch: Ehrlich währt am längsten.
Weitere Quellen: "Verbraucherzentrale.de",