Nach dem Sturz eines Baums auf ein Auto mit Todesfolge im Berliner Grunewald ist der zuständige Revierförster auch im Berufungsprozess vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Dem 43-Jährigen sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen, dass er bei einer Baumkontrolle im Februar 2019 seine Sorgfaltspflicht verletzt habe, begründete das Landgericht Berlin am Freitag seine Entscheidung. Damit blieb die Berufung des Nebenklägers gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom vergangenen März ohne Erfolg.