Böse Anwaltsbriefe bekommt niemand gerne. Schon gar nicht, wenn darin ein paar Hundert Euro gefordert werden - etwa für vermeintliche Besitzstörungen auf Privatgrundstücken, „Parkstrafennachzahlungen“ aus dem Ausland oder die Verwendung von Google-Schriften auf der Homepage. Doch jetzt könnte nach einem neuen Urteil damit Schluss sein.