Manchmal ist es nötig, einem Vertragspartner das SEPA-Mandat zu entziehen. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie hier.Egal ob Beiträge fürs Fitnessstudio, Miete oder Stromkosten – angenehmer als jeden Monat selbst das Geld dafür zu überweisen, ist es, Anbietern und Vermietern eine Einzugsermächtigung für Ihr Konto zu erteilen. Damit gehen die Kosten automatisch von Ihrem Konto ab, Sie selbst brauchen sich darum nicht zu kümmern.Wechseln Sie allerdings einen Anbieter, sollten Sie die Einzugsermächtigung sicherheitshalber widerrufen. So entziehen Sie dem Vertragspartner die Vollmacht, auf Ihr Konto zuzugreifen und weiter Geld abzubuchen. Wir zeigen Ihnen, was Sie dafür tun müssen.Wie widerrufe ich eine Einzugsermächtigung?Die Einzugsermächtigung müssen Sie immer schriftlich per Brief mit eigener Unterschrift widerrufen; eine E-Mail oder ein Anruf reichen nicht aus. Das Schreiben schicken Sie direkt an den Gläubiger, also denjenigen, der Ihr Geld erhält.Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie rechtzeitig vor der nächsten Abbuchung widerrufen. Planen Sie dafür am besten mehrere Werktage für den Versand und die Bearbeitung ein. Am sichersten fahren Sie, wenn Sie den Brief als Einschreiben mit Rückschein verschicken. So haben Sie eine Bestätigung, dass er tatsächlich angekommen ist.Welche Angaben sind für den Widerruf notwendig?Ihr Widerrufsschreiben für die Einzugsermächtigung beziehungsweise das SEPA-Lastschriftmandat sollte folgende Angaben enthalten:Name und Anschrift des VertragspartnersIhren eigenen Namen und Ihre AnschriftDatum und OrtKunden-, Vertrags- oder sonstige IdentifikationsnummerEin kurzes Anschreiben, zum Beispiel: „Hiermit widerrufe ich die Einzugsermächtigung für meine IBAN: DE12345, BIC: 12345678 bei der XY Bank mit sofortiger Wirkung / zum XX.XX.XXXX. Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs.“Handschriftliche UnterschriftWas geschieht nach dem Widerruf?Wenn Sie eine Einzugsermächtigung widerrufen, bedeutet das nicht, dass Sie damit auch den Vertrag kündigen. Sollten Sie die Ermächtigung also nicht deshalb widerrufen haben, weil Sie ohnehin zu einem anderen Anbieter wechseln, müssen Sie ab sofort selbst daran denken, die fälligen Geldbeträge zu überweisen. Auch hierbei können Sie sich allerdings das Leben erleichtern, indem Sie einen Dauerauftrag einrichten. Wie das geht, erfahren Sie hier.Was, wenn der Vertragspartner trotzdem abbucht?Bucht Ihr Vertragspartner trotz des Widerrufs ab, können Sie die Lastschrift ganz einfach zurückgeben. Sie erhalten dann das Geld zurück. Voraussetzung ist, dass Sie die Frist von 13 Wochen einhalten, um Ihre Bank mit der Lastschriftrückgabe zu beauftragen.Kommt es zu einer solchen unberechtigten Überweisung, sollten Sie zudem noch einmal Ihren Gläubiger kontaktieren, um weitere falsche Abbuchungen zu vermeiden.