Weil er seiner Ehefrau nach einer nach afrikanischem Ritus erfolgten Hochzeitszeremonie die Augenlider abgebissen hatte, hat sich ein 36-jähriger Mann am Dienstagnachmittag wegen Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung (§ 287 StGB) verantworten müssen. Er war geständig. "Bis jetzt geniere ich mich dafür, was ich getan habe", sagte der von Verteidiger Normann Hofstätter am Wiener Landesgericht für Strafsachen vertretene Mann.