Drei Monate bedingte Haft für einen 46-Jährigen, der zuletzt arge Schicksalschläge erlitt. Zum nun inkriminierten Nötigungsversuch kam es, nachdem der Vater des Angeklagten im Spital starb, aber ein Gutachter beim damals den Vater behandelnden Oberarzt keinen Kunstfehler sah.