Von Matthias Kros
Leimen/Mannheim. In dem aufsehenerregenden Markenrechtsstreit vor dem Landgericht Mannheim zwischen dem Leimener Radbekleidungshersteller Prolog Cycling Wear und dem amerikanischen Fitnesskonzern Peloton ist offenbar ein Vergleich gelungen. Die von allen Seiten unterschriebene Einigung beinhalte drei Eckpunkte, teilte Michael Schmidt, Inhaber der Leimener Firma, mit. Danach werde er für 175.000 Euro die Markenrechte an Peloton Bekleidung Deutschland abgeben. Schon produzierte Ware mit dem Logo dürfe Prolog aber noch bis Ende Juni 2022 verkaufen. Zudem würden alle laufenden Verfahren etwa vor Gerichten und Patentämtern beendet.
Bei einem Gütetermin in dieser Angelegenheit vor dem Landgericht Mannheim hatte der Vorsitzende Richter Holger Kircher Mitte September eindringlich für einen Vergleich mit diesem Inhalt geworben, beide Parteien hatten aber um Bedenkzeit gebeten. Am Donnerstag wollte ein Sprecher des Landgerichts nichts zum Stand des Falles sagen.
Peloton ist ein börsennotierter Anbieter von Fitnessgeräten für Zuhause. Der US-Konzern ist vor allem in der Corona-Krise rasant gewachsen, in der viele Fitnessstudios schließen mussten.
Schmidt hatte die Amerikaner verklagt, weil er die Rechte an der Marke Peloton in Deutschland offiziell für sich reserviert hatte, zumindest, was Radsportbekleidung angeht. Der Unternehmer bietet schon seit Jahren Trikots, Schuhe und Kopfbedeckungen an, die er in Polen produzieren lässt und im eigenen Laden oder über Online-Plattformen wie Otto.de verkauft. Seit 2017 benutzt er dafür den Markennamen Peloton, den er für perfekt gewählt hält, weil er in der Radsport-Szene sehr geläufig ist. Am 18. März 2019 ließ er deshalb für sich die Marke Peloton für Schuhe, Kopfbedeckungen und Bekleidungsstücke eintragen. Vier Tage vorher waren die Amerikaner durch einen entsprechenden Eintrag ins Handelsregister und die Anmietung einer Immobilie in Köln offiziell in den deutschen Markt eingetreten.
Peloton hatte sich die Markenrechte zwar bereits im Jahr 2014 schützen lassen, aber nur für Fitnessgeräte und nicht ausdrücklich auch für Sportbekleidung. Deshalb machte Schmidt geltend, dass der US-Konzern Prologs Markenrechte an der Peloton-Bekleidung verletze.
Die Amerikaner drehten allerdings den Spieß kurzerhand um und verklagten die Leimener ihrerseits in einem Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf wegen angeblicher Markenrechtsverletzung und stellten zudem Löschungsanträge für die Anmeldungen der Leimener beim Europäischen Patentamt in München.
Während des Gütetermins in Mannheim hatten sich die Amerikaner allerdings von Anfang an offen für einen Vergleich gezeigt und lediglich um die Höhe der Summer gefeilscht. Peloton wollte zunächst nur 100.000 Euro zahlen, Schmidt verlangte mindestens 250.000 Euro.
Das Buch sei nun zu, teilte Schmidt am Donnerstag mit. "Wir konzentrieren uns auf die Weiterentwicklung unserer Marke Prolog Cycling Wear, die unantastbar uns gehört", sagte der Firmeninhaber. "Da gibt es keinen Stress mehr, da wir die Marke über 10 Jahre besitzen, ohne dass irgendwelche Streitigkeiten darüber entbrannt sind".
Update: Donnerstag, 28. Oktober 2021, 20.33 Uhr
Leimener "Prolog Cycling Wear" kurz vor Vergleich mit Peloton
Von Matthias Kros
Mannheim. In dem aufsehenerregenden Markenrechtsstreit zwischen dem Leimener Radbekleidungshersteller "Prolog Cycling Wear" und dem amerikanischen Fitnesskonzern Peloton ist ein Vergleich in greifbarer Nähe. Entsprechende Eckpunkte vereinbarten beide Parteien bei einem ersten Gütetermin vor dem Landgericht Mannheim am Dienstag. Sie haben nun gut zwei Wochen Zeit, um letzte Details zu klären. Michael Schmidt, Inhaber der Leimener Firma, winken dabei 175.000 Euro, die der börsennotierte US-Konzern zu zahlen bereit ist. Zufrieden ist er dennoch nicht: "Ich verliere mehr als ich bekomme", sagte er nach dem Gerichtstermin.
Schmidt hatte die Amerikaner verklagt, weil er die Rechte an der Marke Peloton in Deutschland offiziell für sich reserviert hat, zumindest, was Radsportbekleidung angeht. Der Unternehmer bietet schon seit Jahren Trikots, Schuhe und Kopfbedeckungen an, die er in Polen produzieren lässt und im eigenen Laden oder über Online-Plattformen wie Otto.de verkauft. Seit 2017 benutzt er dafür den Markennamen Peloton, den er für perfekt gewählt hält, weil er im Radsport das Hauptfeld in einem Rennen bezeichnet und damit in der Szene sehr geläufig ist. Am 18. März 2019 ließ er deshalb für sich die Marke Peloton für Schuhe, Kopfbedeckungen und Bekleidungsstücke eintragen und machte anschließend geltend, dass der US-Konzern Peloton diese Markenrechte verletze.
Dieser hatte sich die Markenrechte zwar bereits im Jahr 2014 schützen lassen, aber nur für Fitnessgeräte und nicht ausdrücklich auch für Sportbekleidung. Am 14. März 2019 und damit vier Tage vor dem Eintrag der Marke Peloton durch die Leimener Prolog traten die Amerikaner dann durch einen entsprechenden Eintrag ins Handelsregister und die Anmietung einer Immobilie in Köln offiziell in den deutschen Markt ein. Ein für Schmidt "gefährlicher Aspekt" nannte Holger Kircher, Vorsitzender Richter am Landgericht Mannheim, diese zeitliche Abfolge.
Peloton kam derweil sogar zu der Überzeugung, dass Prolog die Markenrechte des US-Konzerns verletze, da dieser ja ältere Markenrechte habe. Die Amerikaner verklagten deshalb die Leimener ihrerseits in einem noch laufenden Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf und stellten zudem Löschungsanträge für die Anmeldungen der Leimener beim Europäischen Patentamt in München.
In diesem verworrenen Streit setzte sich Richter Kircher bei dem Gütetermin vor dem Landgericht Mannheim am Dienstag von Anfang an für den Vergleich. "Man muss wissen, wann es Zeit ist, auszusteigen", warnte er Schmidt vor einem Pokern um eine noch höhere Summe. Komme es tatsächlich zum Verfahren, drohe ihm eine Niederlage und damit der wirtschaftliche Ruin, da er in diesem Fall dann auch noch die Gerichtskosten zu tragen habe. Ruiniert sei er so oder so, entgegnete dem Schmidt. Der Verkauf von Peloton-Bekleidung sei sein wichtigstes Standbein, so der Inhaber, "diesen Verlust kann ich nicht kompensieren."
Dennoch ist Schmidt am Schluss des Gütetermins grundsätzlich bereit, den Vergleich abzuschließen. Er sei zwar nicht zufrieden, aber vor Gericht mache eben der Richter die Regeln und denen unterwerfe er sich jetzt. Gefeilscht wurde aber lange um die Summe, Peloton wollte zunächst nur 100.000 Euro zahlen, Schmidt verlangte mindestens 250.000 Euro. Als es lange hin- und herging, platzte Schmidt schließlich der Kragen: "Sie sind ein Weltkonzern mit einem Milliardenumsatz und feilschen hier um 10.000 Euro, schämen Sie sich!", rief er gereizt aus. Er mache hier nur seinen Job, entgegnete Peloton-Anwalt Richard Dissmann. Zudem habe er sich an Vorgaben des Konzerns aus den USA zu halten. Auch Richter Kircher konnte an dem Feilschen nichts ehrenrühriges finden.
Für die 175.000 Euro muss Schmidt nun die Markenrechte an Peloton abgeben. Um nicht die schon produzierte Ware mit dem Logo wegwerfen zu müssen, darf Prolog aber den Abverkauft bis Ende Juni 2022 noch fortsetzen. Der Vergleich sieht außerdem vor, dass auch die drei anderen laufenden Verfahren beendet werden. Das Landgericht Düsseldorf wollte Ende Oktober eigentlich ein Urteil fällen. Zudem übernimmt jeder seine eigenen Gerichtskosten. "Das alles schmerzt", so Schmidt. "Aber ich bin bereit, diesen Weg mitzugehen".