Dass bei Zeltfesten lediglich die 3G-Regel gilt, während in der Nachtgastronomie nur getestete oder geimpfte Personen Eintritt haben, landet nun vor Gericht. Der Verband der österreichischen Nachtgastronomie bringt einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein. Diese Entscheidung hat der Verband am Samstag getroffen, so Verbandssprecher Stefan Ratzenberger zu den "OÖNachrichten".