Mannheim/Heidelberg. (pol/mün) Wieder einmal wurden Fahrer auf E-Scootern betrunken erwischt.
> In Heidelberg sollte in der Nacht zu Samstag gegen 2 Uhr ein 20-jähriger E-Scooter-Fahrer auf der Kurfürstenanlage zwischen Römerkreis und Hauptbahnhof kontrolliert werden. Doch die mehrmalige Aufforderung der Polizeistreife zum Anhalten ignorierte der Mann. Stattdessen versuchte er zu wenden und wegzufahren. Als die Polizisten die Verfolgung zu Fuß aufnahmen, entschied er sich ebenfalls seine Flucht zu Fuß fortzusetzen. Beim Versuch vom E-Scooter zu springen und diesen in einem Gebüsch "abzustellen", stürzte er jedoch bäuchlings zu Boden und wurde festgenommen.
Die Polizisten bemerkten einen deutlichen Alkoholgeruch und der Test zeigte 2 Promille Alkohol in seiner Atemluft. Nach Angaben der Polizei bemerkte der Mann bei der Belehrung durch die Polizisten, dass er das ganze "Prozedere" bereits im vergangenen Herbst mitgemacht habe.
> In Mannheim fiel ein 25-jähriger E-Scooter-Fahrer auf, weil er im Jungbusch kurz nach 3 Uhr für seine Fahrt in Schlangenlinien auch noch gleich mehrere Fahrstreifen des Luisenrings sowie zeitweise auch den Gehweg benötigte. Beim Abbiegen in die Jungbuschstraße kümmerten ihn die zahlreichen dort noch flanierenden Passanten auch nicht, teilt die Polizei mit. Nach dem Abstellen in der Beilstraße verneinte er beim Ansprechen durch eine Polizeistreife zunächst, den E-Scooter überhaupt gefahren zu haben. Aufgrund der zuvor beobachteten Fahrweise und seines Verhaltens bei der Kontrolle ordneten die Polizisten eine Blutprobe an. Sein Führerschein wurde zunächst beschlagnahmt.
> Die Polizei weist nochmals daraufhin: Auch wenn für das Führen eines E-Scooters kein Führerschein benötigt wird, so gelten doch dieselben Alkoholgrenzen wie beim Führen eines Kraftfahrzeugs. Wer betrunken auf dem E-Scooter erwischt wird, hat daher ebenfalls mit führerscheinrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.