Mannheim. (RNZ/mün) Wegen des zu erwartenden guten Wetters am Wochenende und den Corona-bedingten Schließungen von Clubs und Diskotheken rechnet die Stadtverwaltung Mannheim erneut mit einem erhöhten Besucheraufkommen im Jungbusch und an der Neckarwiese. Deshalb will man mit weiteren Verboten erreichen, dass es zu weniger Ruhestörungen und Verstößen gegen die Corona-Regeln kommt. Am Freitag noch waren viele Verbote aufgehoben worden.
Die Stadtverwaltung Mannheim hat deshalb für den Jungbusch und die Neckarwiese ein zeitlich begrenztes Verbot zum Verkauf und Konsum von Alkohol an Wochenenden erlassen. Ab dem 12. Juni darf freitags und samstags zwischen 23 Uhr und 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr im Straßenverkauf angeboten werden. Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist freitags und samstags von 24 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag untersagt. Die Stadt Mannheim hat hierzu heute eine Allgemeinverfügung erlassen, teilt sie mit. Das Verbot ist zunächst bis zum 10. Juli 2021 befristet.
Ausgenommen ist der Ausschank von alkoholischen Getränken im konzessionierten Bereich - auch in der Außengastronomie. Aber wer dort bestellt, muss es auch vor Ort in der Gaststätte konsumieren.
Die Verfügung über das das Verkaufsverbot von Alkohol orientiert sich an den Schließzeiten der Außengastronomie im Jungbusch, die um 23 Uhr beginnt. Die Innengastronomie darf weiterhin bis zur Sperrstunde um 1 Uhr geöffnet bleiben und Alkohol verkaufen, sofern dieser vor Ort konsumiert wird.
Bereits im vergangenen Jahr hat sich diese Maßnahme der Stadt bewährt, um alkoholbedingten Störungen sowie Verstößen gegen die Corona-Verordnung entgegenzuwirken, heißt es in der Pressemitteilung der Stadtverwaltung. Polizei, Ordnungsdienst und die sogenannten "Nachtschicht-Mitarbeiter" sind auch weiterhin im Jungbusch im Einsatz, um die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren.