Direktkandidaten von Parteien, die in Landtagen oder im Bundestag nicht mindestens fünf Abgeordnete haben, müssen mindestens 200 Unterschriften von Wahlberechtigten ihres Wahlkreises vorlegen. Die MLPD und die Bayernpartei sehen während der Corona-Pandemie damit ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt. Das Bundesverfassungsgericht hat eine andere Auffassung.