Weil ihre Angeklagten im Gefängnis nicht ausreichend Zugang zu ihren Leselaptops erhielten, stellten Anwälte der rechtsterroristischen „Gruppe S.“ einen Antrag auf die Aussetzung des Verfahrens. Die Oberstaatsanwaltschaft sprach sich am dritten Verhandlungstag gegen den Antrag aus. Das Gericht unterbrach die Sitzung und zog sich zur Beratung zurück.