Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf zusätzliches Geld für den Kauf von medizinischen FFP2-Masken. Es sei Hartz-IV-Empfängern möglich und zumutbar, die Kosten für solche Masken selbst zu bestreiten, teilte das Landessozialgericht Stuttgart am Montag in Stuttgart mit und bestätigte damit eine