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Gerechtigkeit | Dein Kind, mein Geld

Kinderlose erleben eine Art der Diskriminierung, für die es keinen Namen gibt. Dazu kommt die Demütigung durch den Gesetzgeber
Dein Kind, mein Geld

„Unsere Kinder sind unsere Zukunft!“ – ein Politiker-Spruch, der die Hörerin ohne eigenes Kind erfreut. Ihr wird heimelig zumute, umso mehr, als sie ein Patenkind hat. Doch dann der Zweifel: „Sind ‚unsere Kinder’ auch die meinen? Inklusion auch hier, umfassendes Wir-Gefühl?“ Sie denkt an das afrikanische Sprichwort: Ein ganzes Dorf ist nötig, um ein Kind großzuziehen. Sie will zu diesem Dorf gehören. Doch dann überfällt sie die Erinnerung an einen Spruch, den sie kürzlich gehört hat: „Die Kinderlosen sind die Dead Ends unserer Gesellschaft“. Die „toten Enden“, die Sackgassen, die nirgendwo hinführen? Die Hörerin ohne eigenes Kind ahnt, dass der Weg noch weit ist, bis Frauen, die keine Kinder haben können oder möchten, geachtet werden. Eine Zeitung schrieb einmal, dass die Kinderlosen „die Aussätzigen der deutschen Gesellschaft werden“.

Wer würde sich nicht an Sätze erinnern wie diese: „Die Kinderlosen werden von den Kindern der Anderen durchs Alter getragen“ oder „Sie profitieren von der Nachkommenschaft der Anderen“ – so die Teilnehmerin einer Sendung im Deutschlandfunk. Kinderlosigkeit, ob „gewollt“oder „ungewollt“, löst in den Köpfen vieler Menschen eine Vorstellung von Schmarotzertum und Scheitern aus.

Kein Wunder, dass sich eine wachsende Zahl kinderloser Frauen und Männer in der deutschen Gesellschaft unwohl, ja diskriminiert fühlt – ein schmerzhaftes Gefühl, das sich in ihre Seele frisst. So haben Forscher und Forscherinnen des Delta-Instituts für Sozial- und Ökologieforschung herausgefunden, dass die Zustimmung zu der Aussage „Kein Kind zu haben gilt hierzulande als Makel“ zwischen 2013 und 2020 unter den ungewollt Kinderlosen von 20 auf 39 Prozent gestiegen ist.

Die Missachtung, die den dauerhaft Kinderlosen in Deutschland entgegenschlägt, ist umso erstaunlicher, als sie verlässlich einen materiellen und geistigen Beitrag zum Leben der Kinder und ihrer Familien leisten. Sie tragen sämtliche steuerfinanzierten Betreuungs-, Bildungs- und Sozialleistungen für Eltern und Kinder mit. Im Jahre 2018 gab es, wie einer seriösen Quelle zu entnehmen ist, „hundertsechsundfünfzig familienpolitische Leistungen, für die der Fiskus pro Jahr mehr als zweihundert Milliarden Euro“ zahlte. Die Kinderlosen sind im Übrigen an den Kosten der beitragsfreien Mitversicherung von Kindern in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und an der finanziellen Berücksichtigung der Elterneigenschaft in der Rentenversicherung beteiligt. All dies veranlasste eine bekannte Wirtschaftswissenschaftlerin, jene Klischees von den alten, schmarotzenden Kinderlosen polemisch zurückzuweisen: „In hohem Maße zahlen Kinderlose für fremder Leute Kinder. Und zwar ohne Gewähr, ob diese Kinder später zu guten Beitrags- und Steuerzahlern werden – oder in die Fürsorge fallen.“

Soziale Elternschaft, das geht

Kostbarer als die staatlich organisierten finanziellen Beiträge der Kinderlosen zum Familienlastenausgleich sind wahrscheinlich ihre sozialen, kulturellen und politischen Leistungen sowie ihre ehrenamtlichen und persönlichen Hilfen. Vergangene Kulturen wussten von diesen Leistungen und wussten sie zu würdigen. Griechische Philosophen entwickelten den Gedanken, dass Menschen – auch Kinderlose – „Werke, Taten, Worte“ hervorbringen, die es „verdienen, in dem Kosmos des Immerwährenden angesiedelt zu werden“, und die den Menschen „eine Unsterblichkeit eigener, eben menschlicher Art“ verschaffen (Hannah Arendt). Eine der wenigen Intellektuellen, die heute gegen die biologistische Demütigung der Kinderlosen ihre Stimme erheben, ist die Philosophin Olivia Mitscherlich-Schönherr, die selbst Kinder hat: „Keine Kinder zu haben bedeutet nicht, unfruchtbar zu sein“, sagte sie kürzlich in schöner Mehrdeutigkeit.

Die Fakten sprechen ihre eigene Sprache: Man denke an die englische Sozialreformerin und Pionierin der Kinderrechte Eglantyne Jebb, die, kinderlos, 1919 die heute weltweit tätige Kinderhilfsorganisation „Save the Children“ gründete, mit dem Ziel, den hungernden Kindern in Deutschland, Österreich und in den Balkanländern zu Hilfe zu kommen. Man denke an kinderlose Gesellen wie Blaise Pascal, Baruch Spinoza, Sören Kierkegaard, Friedrich Nietzsche, Franz Kafka, Hannah Arendt, Frida Kahlo, Simone Weil, aber auch an all diejenigen, die sich im Verborgenen zum Wohle der Gesellschaft und der Kinder betätigten.

Ein Blick lohnt sich auf die „soziale Elternschaft“, die selbstverständlich keineswegs den Kinderlosen vorbehalten ist. Einst besaß sie einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert und war ein bedeutendes Sujet des menschlichen Denkens. Autobiografische und fiktionale Werke, Briefe und Tagebücher bezeugen es: Rahel Levin Varnhagen, die unablässige Brief-, Tagebuch- und Aphorismenschreiberin, die kein Kind zur Welt brachte, bezeichnete sich um 1820 als Mutter ohne eigenes Kind und bekannte: „Ich bin die Mutter in meinem Hause.“ Der Maler und Schriftsteller Adalbert Stifter, dessen Leiden an der Kinderlosigkeit zeitlebens groß war, schrieb im September 1859 an einen Freund: „Da ich kinderlos sterben muss, so sind die Kinder meiner Freunde die meinigen.“ Das 19. Jahrhundert – eine gute Zeit für Kinderlose? Es scheint, dass die damaligen Gesellschaften den Kinderlosen günstiger waren als die durch und durch bürokratisierten Verhältnisse von heute.

Ungeachtet all der Beiträge und Leistungen der Kinderlosen haben sich die deutschen gesetzgebenden Institutionen Anfang des neuen Jahrtausends zu einem unverfrorenen Manöver gegen die Kinderlosigkeit hinreißen lassen. Seitdem gesellt sich zur zivilgesellschaftlichen und privaten Verachtung eine institutionelle Demütigung, die gefühlt, aber selten angeführt wird. Es begann mit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, Hüterin der Verfassung und höchstes Gremium der Rechtsprechung. Im Jahre 2001 erlegte das Gericht dem Gesetzgeber die Pflicht auf, bei der Berechnung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung die Kindererziehung einzubeziehen und dadurch diejenigen Personen zu entlasten, die „Kinder betreuen und erziehen und damit neben dem Geldbetrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems leisten“. Schön und gut. Doch in dem schließlich angenommenen Gesetz sind – anders als bei Steuer- und Rentenberechnungen – die tatsächlichen Erziehungsleistungen, wie sie sich in der Anzahl der zu erziehenden beziehungsweise erzogenen Kinder niederschlagen, nicht berücksichtigt. Berücksichtigt und ausgegrenzt sind die Kinderlosen.

Das „Gesetz zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung“, kurz „Kinderberücksichtigungsgesetz“ (KiBG), eine ganz und gar irreführende Bezeichnung, trat 2005 in Kraft. Es verpflichtet sozialversicherungspflichtig arbeitende oder im Ruhestand befindliche Menschen ohne leibliches oder adoptiertes Kind, sofern sie 23 Jahre alt und älter, aber nicht vor 1940 geboren sind, zur Zahlung eines monatlichen Sonderbeitrags in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten.

Die zum Teil abstrusen Einzelbestimmungen des KiBGs können hier nicht beschrieben werden. Paradigmatisch soll aber auf die Gruppe alter Menschen hingewiesen werden, die durch den Stichtag des 1. Januar 1940 in die Sonderbeitragspflicht einbezogen sind. Während des Krieges und in den letzten Jahren der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft oder in der Nachkriegszeit geboren, waren viele von ihnen – direkt oder indirekt, vor- oder nachgeburtlich – Belastungen wie Verfolgung, Bombenkrieg, Vertreibung, Tod von nächsten Angehörigen, Hunger, Missbrauch, Scham über die Deutschen, Scham über die Menschheit, ausgesetzt, die nicht selten Stressempfindlichkeit, psychische Störungen und Einschränkungen der Fertilität sowie Fehlgeburten nach sich zogen. Dass traumatische Faktoren für Infertilität mitverantwortlich sein können, gilt heute in der Medizin als gesichert: „Chronischer, exzessiver, traumatischer Stress hinterlässt vermutlich in allen Körperzellen Spuren“, hieß es vor Kurzem in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Die gesetzgebenden und -prüfenden Instanzen ignorierten jedoch die Ergebnisse der Trauma- und Traumafolgenforschung und fügten dem Leiden der alten Kinderlosen noch eine Demütigung hinzu.

Wenn Frank Schirrmacher in seinem Buch Das Methusalem-Komplott (2004) behauptete, alternde Menschen würden „zweimal zerstört“ – zum einen durch die sie ausgrenzenden Vorurteile („geistige Unbeweglichkeit“, „Stumpfheit“, „Unfähigkeit zur Verwandlung“) und zum anderen durch den tatsächlichen Alterungsprozess –, so lässt sich für die kinderlosen Alten ein dritter Ursprung von Zerstörung hinzufügen: Demütigung durch die Gesetzgebung.

Fünfzehn Jahre Sonderbeitrag

Die Gesetzgeber ignorierten ebenfalls die besondere Situation von Menschen, deren biologische Fertilität aufgrund geistiger und physischer Beeinträchtigungen oder aufgrund der Einwirkung umweltschädlicher Gifte und Feinstaub in Mitleidenschaft gezogen wurde und wird. Sie erlegten auch ihnen, sofern sie sozialversicherungspflichtig tätig waren oder sind, die Zahlung des monatlichen Sonderbeitrags zur Pflegeversicherung auf. Zugunsten natalistischer und symbolpolitischer Anliegen vernachlässigten sie das wohlfahrtsstaatliche Ziel des solidarischen Ausgleichs gesundheitlicher Risiken und ihrer Folgen.

Einem direkt Betroffenen begegnete ich kürzlich. Als Kind erlebte er die Ängste seiner Eltern, Gegner des Nazi-Regimes, mit. Er verlor seine Großeltern väterlicherseits in den Bombenangriffen auf Dresden. In der unmittelbaren Nachkriegszeit litt er unter Hunger. In einer der grassierenden Epidemien erkrankte er an Kinderlähmung. In seiner Jugend war er durch Schienen und Bandagen gefesselt. Es gelang ihm, allen und allem zum Trotz, zu studieren und in einem verantwortungsvollen steuerpflichtigen Beruf Anerkennung zu finden. Wie viele andere nach 1940 geborene, kinderlos gebliebene Menschen zahlt er seit fünfzehn Jahren den Kinderlosen-Sonderbeitrag zur Pflegeversicherung.

Klagen von Behindertenverbänden vor den Gerichten wurden mit dem Argument beschieden, die Gesetzgebung könne nicht jeden Einzelfall berücksichtigen; Härten, die aufgrund „typisierender Regelungen“ aufträten, seien „verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden“. Dass es um Härten gegen eine bestimmte Gruppe und keineswegs um Einzelfälle ging und dass es, neben der Vereinbarkeit mit der Verfassung, Fragen der Gerechtigkeit, des Anstands und des gesellschaftlichen Zusammenhalts gibt, wurde ausgeblendet.

Judith Neschma Klein lebt und arbeitet als Autorin, Essayistin und Übersetzerin in Frankreich und Deutschland

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