Ein unheilbar erkrankter Mann hatte für die Erlaubnis geklagt, sich ein Mittel zur Selbsttötung kaufen zu können. Doch das lehnte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren nun ab. Schwerkranke haben demnach vorerst keinen Anspruch, für einen Suizid den Kauf von Betäubungsmitteln vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte genehmigt zu bekommen.