Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die Polizeiverordnung zum Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in der Leipziger Waffenverbotszone für unwirksam erklärt. Es fehle an einer entsprechenden Gefahrenprognose, begründeten die Richter ihre Entscheidung am Mittwoch (Az.: 6 C 22/19)