Auf dem Weg zur Arbeit stürzte ein Beamter schwer. Schuld war ein Einrad, mit dem der Mann unterwegs war. Deshalb wurde ihm auch sein Wunsch verwehrt, dass das Unglück als Arbeitsunfall eingestuft wurde. Ein sogenanntes Monowheel sei ein Sportgerät und für eine Dienstfahrt ungeeignet, befand das Gericht.