Wer nach einer Scheidung erreichen will, dass ihm der Ex-Partner die einst gemeinsame Wohnung überlässt, hat für den Antrag maximal ein Jahr Zeit. Werden die Ansprüche bis dahin nicht gerichtlich geltend gemacht, erlöschen sie, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch beschloss und m