Die Polizei hat noch einmal betont, dass die Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg auch in der Silvesternacht gelten. "Damit verbunden ist außerdem ein Verbot von Ansammlungen sowie ein Alkohol- und Böllerverbot im öffentlichen Raum", teilte das Ulmer Präsidium am Mittwoch mit. Konkret erlaubt